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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines: Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend «AVB») gelten für alle Rechtsverhältnisse (wie beispielsweise Angebote, Bestellungen, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen) der LAUFEN Schweiz AG und soweit zutreffend ihrer verbundenen Unternehmen (nachfolgend «LAUFEN») mit ihren Kunden und Handelspartnern (nachfolgend jeweils ein «Kunde» oder die «Kunden»).
Vertragsschluss und Vertragsinhalt: Mit der Bestellung eines Produkts (jedes von LAUFEN hergestellte und/oder vertriebene Produkt nachfolgend ein «LAUFEN-Produkt») oder einer Dienstleistung oder dem Abschluss eines sonstigen Rechtsverhältnisses mit LAUFEN erkennt der Kunde die vorliegenden AVB von LAUFEN an. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden, finden nur Anwendung, wenn diese zwischen LAUFEN und dem Kunden ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Bestimmungen in Bezug auf Konventionalstrafen sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Verkaufsunterlagen/Masse und Gewichte: Die in den LAUFEN-Verkaufsunterlagen enthaltenen sowie die von LAUFEN auf Anfrage zur Verfügung gestellten Mass-, Gewichts-, Farb- und Oberflächenangaben, Konstruktionsdaten, Abbildungen, Zeichnungen, Dokumentationen, Beschreibungen und sonstigen Informationen betreffend die LAUFEN-Produkte sind Mittel- bzw. Richtwerte und rechtlich nicht verbindlich. Die LAUFEN-Produkte unterliegen kleinen Fabrikationstoleranzen und technischen Anpassungen. Entsprechende Abweichungen bleiben deshalb ausdrücklich vorbehalten und stellen keine Qualitäts- oder Konformitätsmängel dar. Ebenfalls vorbehalten und zulässig sind fabrikationsbedingte kleinere Mängel, soweit diese das Gesamtbild und bei fachgerechter und vorschriftsgemässer Verarbeitung/Installation die Funktionsfähigkeit des Erzeugnisses nicht beeinträchtigen. LAUFEN übernimmt ausserdem keine Garantie für die Verfügbarkeit der im Sortiment aufgeführten Produkte.
Auskünfte: Auskünfte über die Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der LAUFEN-Produkte, die technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen durch LAUFEN nach bestem Wissen, sind jedoch rechtlich unverbindlich und erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Farben: Bedingt durch verschiedene Fabrikationsserien können kleinere Farbnuancen auftreten, welche ausdrücklich zulässig sind. Für farbliche Nichtübereinstimmung mit Produkten anderer Hersteller und Erzeugnissen aus anderen Materialien lehnt LAUFEN jede Verantwortung ab.
Montage: Es sind die allgemeinen Hinweise und Vorschriften betreffend Montage und Unterhalt von sanitären Apparaten im technischen Katalog von LAUFEN zu beachten. Der Kunde ist verantwortlich für die fachgerechte und vorschriftsgemässe Montage und Verwendung der LAUFEN-Produkte. LAUFEN lehnt jede diesbezügliche Haftung ab. Bei Angaben zu Montagemassen bleiben Fabrikationstoleranzen vorbehalten. Die von LAUFEN angegebenen Montagebeispiele sind Vorschläge und LAUFEN übernimmt keine Verantwortung für deren Realisierbarkeit und jede damit verbundene Haftung ist ausgeschlossen.
Lieferungen: Der vereinbarte Liefertermin wird von LAUFEN soweit möglich eingehalten. Er basiert auf den zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Verhältnissen und setzt normale Materialbeschaffungs- und Produktionszeiten sowie die üblichen Herstellungsmöglichkeiten voraus. Bedingt durch den Herstellungsprozess und/oder durch globale Lieferkettenprobleme kann es jedoch zu Verzögerungen in der Auslieferung und Warenzustellung kommen. LAUFEN kann Liefertermine nicht garantieren und es besteht kein Recht des Kunden im Falle von Lieferverzug vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Teillieferungen durch LAUFEN sind zulässig. Für zusätzlich entstandene Kosten, die durch Teillieferungen entstehen, kann der Kunde keine Ansprüche gegen LAUFEN geltend machen. Ist der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, behält sich LAUFEN das Recht vor, ausstehende Lieferungen auszusetzen.
Transport/Verpackung: Die Ware wird branchenüblich verpackt. Vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung versichert, wobei die Kosten für die Transportversicherung zulasten des Kunden gehen. Europaletten müssen umgetauscht werden. Mehrwegpaletten werden verrechnet und nach Retournierung gutgeschrieben. LAUFEN übernimmt keine Haftung für Bruch und abhanden gekommene Ware. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung vor der Abnahme auf Transportschäden zu prüfen. Transportschäden sind unverzüglich beim Transportunternehmen zur Prüfung zu melden, und eine Kopie der für solche Fälle vorgesehenen Verhandlungsniederschrift ist an LAUFEN weiterzuleiten.
Reklamationen: Reklamationen im Zusammenhang mit LAUFEN-Produkten sind schriftlich innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Zustellung der LAUFEN-Produkte an LAUFEN zu richten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, gilt die Lieferung als genehmigt. Verborgene Qualitätsmängel, die erst nach Ablauf dieser Frist, aber spätestens zwei (2) Jahre nach dem Rechnungsdatum, auftreten, müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich gemeldet werden. Reklamationen müssen in jedem Fall per Einschreiben mit Rückschein an den Sitz von LAUFEN Schweiz AG gesendet werden. Massgeblich für die Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs der Reklamation bei LAUFEN.
Preise: Alle in den LAUFEN-Preislisten aufgeführten Preise verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlung in Schweizer Franken pro Stück, exkl. Mehrwertsteuer, Fracht-, Versand- und Verpackungskosten. Solche Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Für LAUFEN-Produkte, welche Leuchtmittel und elektronische Teile enthalten, ist die vorgezogene Recyclinggebühr (VRG) in den Preisen inbegriffen. Die Versandkosten (Schweizerische Post, PostPac Priority) für Paketsendungen bis 30kg betragen mindestens CHF 10.50 und für Paketsendungen bis 50kg mindestens CHF 21.00. Ab einem Netto-Warenwert von CHF 150.00 pro Bestellung entfallen die Versandkosten für Paketsendungen (ausgenommen Transferlieferungen). Lieferungen per Bahn oder Schwerlastverkehr werden gemäss den aktuellen Frachtkostentarifen, einschliesslich Kraftstoff- und Stauzuschlag, verrechnet. Bei Expressbestellungen werden die anfallenden Kosten gemäss den geltenden Tarifen vollumfänglich verrechnet. LAUFEN behält sich das Recht vor, die Versandtarife im Bedarfsfall anzupassen.
Zahlungsfrist und -modalitäten: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Erstlieferung ausschliesslich gegen Zahlung bei Lieferung oder gegen Vorauszahlung. Sämtliche Rechnungen von LAUFEN sind innerhalb von 30 (dreissig) Kalendertagen netto und ohne Skonto zu begleichen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Verzug und es ist eine Verzugsgebühr von 1.5% pro Monat bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungspflichten zu entrichten.
Bestellungen sämtlicher Verbrauchs- und Ersatzmaterialien über den Webshop: Der Webshop ist ausschliesslich für Kunden mit einer Lieferadresse in der Schweiz oder Liechtenstein zugänglich. Die Verfügbarkeit der Produkte im Webshop kann variieren und unterliegt der aktuellen Lagerbestandslage. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn LAUFEN eine ausdrückliche Bestellbestätigung per E-Mail versendet hat. Bestellungen über den Webshop sind verbindlich. Änderungen oder Stornierungen können nur in Ausnahmefällen und nach individueller Prüfung durch LAUFEN vorgenommen werden. Falls eine Stornierung durch LAUFEN akzeptiert wird, können Bearbeitungsgebühren anfallen.
Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von LAUFEN gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungspflichten durch den Kunden uneingeschränktes Eigentum von LAUFEN.
CO2-Zylinder gehen dagegen nicht in das Eigentum des Kunden über, sondern verbleiben im Eigentum von LAUFEN, insbesondere auch nach deren Übergabe an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, diese gemäss den festgelegten Rückgabebedingungen zurückzugeben:
- Eine Rückgabe ist erforderlich, wenn sich mehr als acht (8) Zylinder im Kundenkonto des Verbrauchers befinden oder wenn seit dem Erhalt eines Zylinders zwei Jahre vergangen sind.
- Die Rückgabe muss innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Erhalt eines Rücksendeetiketts erfolgen. Die Rücksendung erfolgt in Paketen mit jeweils vier Zylindern. Haben Sie Fragen zum Rücksendeprozess oder war das Rücksendeetikett nicht beigelegt, wenden Sie sich bitte an support@laufen.ch.
- Die Zylinder dürfen nicht weiterverkauft oder an Dritte übertragen werden.
- Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht oder in beschädigtem/unbrauchbarem Zustand, wird eine Gebühr von CHF 20 pro nicht zurückgegebenem oder unbrauchbarem Zylinder erhoben.
Für Geschäftskunden gilt diese Sonderregelung ebenfalls, wobei individuelle Vereinbarungen Vorrang haben.
Höhere Gewalt: LAUFEN übernimmt keine Haftung für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung ihrer Vertragspflichten, die durch Höhere Gewalt verursacht wird. Unter «Höherer Gewalt» versteht man nach Vertragsabschluss eintretende unvorhersehbare Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs von LAUFEN liegen, wie zum Beispiel (aber nicht ausschliesslich) Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Streiks, Boykottaktionen, Pandemien sowie behördliche Verfügungen, die die Lieferung verhindern oder erheblich erschweren.
Allgemeine Gewährleistung und Haftung: Allfällige Ansprüche aus Gewährleistung beschränken sich auf den Ersatz der gelieferten Produkte. LAUFEN behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Mangel zu beheben oder eine Preisminderung zu gewähren. Falls das betreffende Produkt nicht mehr verfügbar ist und/oder nicht mehr produziert wird, kann dessen Ersatz durch ein gleichartiges Modell im alleinigen Ermessen von LAUFEN in derselben Preiskategorie erfolgen. Der Kunde darf fehlerhafte Produkte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LAUFEN zum Austausch zurücksenden. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere (aber nicht nur) für indirekte Schäden oder Vermögensschäden wie Arbeitslohn, Kosten für Ersatzprodukte, Fracht- und Versandkosten, entgangenen Gewinn, Verzugszinsen, Konventionalstrafen, Materialschäden oder Auswechslungskosten. Ungeachtet des Vorstehenden haftet LAUFEN nicht, und jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, bei unsachgemässer, vorschriftswidriger oder entgegen den in den Produktdokumentationen und -beschreibungen enthaltenen Anweisungen oder Empfehlungen von LAUFEN erfolgender Verwendung, Pflege, Verarbeitung oder Installation der LAUFEN-Produkte. Im Falle einer Veränderung des Produkts oder seiner Behandlung erlischt jegliche Gewährleistung von LAUFEN. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall spätestens zwei (2) Jahre nach dem Rechnungsdatum. Diese zweijährige Verjährungsfrist gilt auch im Falle der Integration der Ware in ein unbewegliches Werk. Beanstandete LAUFEN-Produkte sind durch den Kunden bis zur endgültigen Klärung der Gewährleistung sachgemäss und vollständig einzulagern.
Gewährleistung und Haftung für Armaturen: Die Gewährleistungsdauer für Oberflächenbehandlungen ist ebenfalls auf zwei (2) Jahre begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Langlebigkeit der Oberflächenbehandlungen im direkten Zusammenhang mit der Einhaltung der Pflegeinstruktionen von LAUFEN steht. Um von dieser Gewährleistung zu profitieren, müssen die von LAUFEN gelieferten Armaturen gemäss den Anweisungen und von qualifiziertem Fachpersonal fachgerecht installiert werden. Ungeachtet des Vorstehenden haftet LAUFEN nicht und jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch fehlerhafte Installation (z.B. fehlende Erdung, die eine Beschädigung durch Elektrolysewirkung hervorrufen kann), Frost, Stösse, unsachgemässe oder nicht bestimmungsgemässe Nutzung, Pflege, Verarbeitung oder Installation der Ware, Verwendung korrodierender, schleifender oder inadäquater Pflegeprodukte, schlechte Wasserqualität oder feste Verunreinigungen im Wasser. Falls die Armaturen unter Putz zu installieren sind, muss der Einbau so erfolgen, dass die Armaturen ohne jedes Beschädigungsrisiko ausgebaut werden können. Im Falle einer Veränderung der Armatur oder ihrer Behandlung erlischt jegliche Gewährleistung von LAUFEN. Verborgene Fabrikationsfehler der Verschleissteile wie insbesondere, aber nicht begrenzt auf, Griffe, Hebel, Schläuche, Umsteller, Mischdüse werden von der Gewährleistung abgedeckt. Der Verschleiss und/oder die Beschädigung von Verschleissteilen hingegen werden von der Gewährleistung nicht abgedeckt. Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Gewährleistung und Haftung.
Ausservertragliche Haftung und Produktehaftpflicht: Die ausservertragliche Haftung und die Produktehaftpflicht sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, soweit zutreffend, in seinem Vertragsverhältnis mit einem Endkunden, sämtliche Ansprüche in Bezug auf die Produktehaftpflicht sowie alle anderen vertraglichen und ausservertraglichen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, die auf LAUFEN anwendbar sein könnten, auszuschliessen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Er ist zudem verpflichtet, LAUFEN unverzüglich über alle konkreten Ansprüche zu informieren, die ein Abnehmer gegen ihn im Zusammenhang mit der Produktehaftpflicht geltend machen könnte oder bereits geltend gemacht hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Dritten irgendeine Haftung zu Lasten von LAUFEN anzuerkennen. Eine Abtretung oder Übertragung von Ansprüchen, welche dem Kunden gegebenenfalls aus der Produktehaftpflicht von LAUFEN gemäss diesen AVB zustehen, an Dritte ist nicht zulässig.
Schutz der industriellen und geistigen Eigentumsrechte:
Alle Erfindungen, Urheberrechte, Designs und sonstigen geistigen Eigentumsrechte, ob schützbar oder nicht, die durch LAUFEN im Rahmen der Herstellung von LAUFEN-Produkten, der Erbringung von Dienstleistungen oder der Entwicklung neuer Technologien entstehen, bleiben im alleinigen Eigentum von LAUFEN. Der Kunde erkennt an, dass alle Marken, Logos, Designs und Handelsnamen von LAUFEN, die in Verbindung mit den LAUFEN-Produkten oder Dienstleistungen stehen, ausschliessliches Eigentum von LAUFEN sind. Alle technischen Zeichnungen, Modelle, Produktdokumentationen, Benutzerhandbücher und Marketingmaterialien, die von LAUFEN bereitgestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht von LAUFEN, selbst wenn der Kunde die Kosten ihrer Erstellung ganz oder teilweise übernommen hat. Jegliche Vervielfältigung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung der bereitgestellten Materialien ist ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LAUFEN untersagt. Sollte der Kunde gegen die in diesem Abschnitt festgelegten Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums von LAUFEN verstossen, stellt der Kunde LAUFEN von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund dieses Verstosses geltend gemacht werden, vollständig frei und haftet für sämtliche Schäden, die LAUFEN durch diesen Verstoss entstehen.
Anwendbares Recht: Die vorliegenden AVB und die Kaufverträge, Dienstleistungen und anderen Rechtsverhältnisse unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regeln und Prinzipien. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.
Teilbarkeit:
Sollte eine Bestimmung dieser AVB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Vertrag zu diesen AVB stehen, sind zwingend die Gerichten am Sitz der LAUFEN zuständig.